Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterung mit den obersten Finanzbehörden der Länder gilt für die Anwendung dieser Grundsätze Folgendes:
Durch das Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen vom 22. Dezember 2016 (BGBl. S. 3152) ist § 146a AO eingeführt worden (Ordnungsvorschrift für die Buchführung und Aufzeichnung mittels elektronischer Aufzeichnungssysteme).
bitte denken Sie daran, dass zum 01.01.2020 die Meldepflicht Ihrer Kassensysteme beim zuständigen Finanzamt in Kraft tritt:
Mit nachstehenden Fragen und Antworten möchten wir Ihnen etwaigen Handlungsbedarf aufzeigen und offene Fragen möglichst umfassend beantworten.
Die Kassenhersteller:
haben ihre Verfahrensdokumentation freigegeben.
Ab Januar 2018 wird vermehrt bei einer Finanzprüfung nach einer Verfahrensdokumentation verlangt.
Die Dokumente finden Sie im unteren Link.
Die Bundesregierung hat ein neues Gesetz zur Einführung manipulationssicherer Kassen beschlossen.
Die derzeitige Rechtslage und die öffentliche Diskussion über die Einführung
manipulationssicherer Kassensysteme haben zu einer Verunsicherung der
Branche und zu einer Vielzahl von Fragen geführt. Wer muss noch vor dem
Stichtag 31. Dezember 2016 eine neue Kasse anschaffen? Und für wen gelten
Übergangsfristen?
Mit nachstehenden Fragen und Antworten möchten wir Ihnen etwaigen Handlungsbedarf aufzeigen und offene Fragen möglichst umfassend
beantworten.
Mehr Informationen unter dem Link:
Gesetz
zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen
Vom 22. Dezember 2016
Der Bundestag hat mit Zustimmung des Bundesrates das folgende Gesetz beschlossen.
Mehr Informationen unter dem Link:
Mit der HS/3 Version 2017 steht auch der vom Bundesministerium der Finanzen (BMF) geforderte Datenzugriff über die GoBD-Export-Schnittstelle zur Verfügung.
Mehr Informationen unter dem Link:
Am 22.12.2016 hat der Bundestag das Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen beschlossen.
Dieses Gesetzt hat weitreichende Folgen für alle Anwender von Kassensysteme.
Mehr Informationen unten im Link:
nach Rücksprache mit den örtlichen Finanzämtern in Mecklenburg-Vorpommern empfehlen wir dringend die ständige Anpassung der Kassensysteme auf die aktuellste Version. Im Zweifel dürfen die Finanzämter die Betriebserlaubnis der Kasse einziehen.
Die Finanzämter empfehlen allen Steuerpflichtigen, eine redundante Datensicherung (redundante Informationen sind doppelt vorhandene Informationen) vorzunehmen.
Mehr Informationen unten im Link:
in der Vergangenheit kam es bei Betriebsprüfungen vermehrt zu Beanstandungen. Diese Liste soll eine Hilfestellung zur Erfüllung aller nötigen behördlichen Auflagen sein.
Mehr Informationen unten im Link: